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Feststellung über die Beeinträchtigung der Teilhabe

Seit 2018 erstellt Sprungbrett e.V. im Auftrag des Jugendamtes sog. Teilhabegutachten. Hierzu werden die drei Lebensbereiche Familie, Schule, Freizeit hinsichtlich der Bereiche Kommunikation/Beziehungsqualität, Integration, Alltagsbewältigung und Lernen/Leistung untersucht und zwar auch in Gesprächen mit Familienangehörigen und Lehrer*innen. Zur Annahme einer Teilhabebeeinträchtigung reicht aus, dass sie tiefgreifend in einem dieser vier Bereiche vorliegt. 


Die Prüfung bzw. Zuordnung einer Teilhabebeeinträchtigung ist die Grundlage für die Gewährung verschiedenster Hilfeformen, welche sorgeberechtigte Personen für ihr Kind, beim Jugendamt beantragen können. Wird eine Teilhabebeeinträchtigung festgestellt, ist eine Zuordnung zum § 35a SGB VIII, von seelischer Behinderung bereits betroffen oder bedroht, möglich.