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Sozialpädagogisches Clearing

Bei dem Angebot des Sozialpädagogischen  Clearings gemäß § 27 Abs. 2 SGB VIII handelt es sich um eine intensive, zeitlich befristete, ambulante, familienbezogene lösungs- und ressourcenorientierte Maßnahme, welche sich an Familien richtet, in denen der Hilfebedarf bisher noch nicht konkret einschätzbar war bzw. ist.


Ein Clearing ist dann hilfreich, wenn sich die Alltagsorganisation eines Familiensystems nicht mehr überblicken lässt, die Familie wenig flexibel mit belastenden Erlebnissen umgehen kann, wenn Ressourcen der Familie und des Sozialraumes nicht aktiviert werden können und der Zusammenhalt der Familie zu gering ist, um selbst Lösungen zu generieren.


Das Clearing basiert auf einem gemeinsamen Prozess mit dem Familiensystem, in dem Ressourcen und eigene Zielstellungen herausgearbeitet werden, aber auch die Risiken real eingeschätzt werden, sowie im Anschluss dokumentiert werden. Innerhalb dieses Prozesses finden die aktuellen Familienbeziehungen, sowie Beziehungen und Ressourcen im Sozialraum Berücksichtigung.


Ziel des ambulanten Clearings ist die Herausarbeitung notwendiger und geeigneter Hilfeformen durch die Erfassung aller familienspezifischer Problemlagen.


Unter Berücksichtigung der vorhandenen und zugänglichen Ressourcen werden gemeinsam mit der Familie sozialpädagogische, erzieherische und/oder therapeutische Maßnahmen besprochen und in einem abschließenden ausführlichen Clearingbericht zusammengefasst. Dieser Bericht geht als Empfehlung an das Jugendamt und wird im Anschluss mit allen Beteiligten ausgewertet und führt in der letzten Arbeitsphase zum geeigneten und notwendigen Hilfeangebot.