Hauptgeschäftsstelle Bernau

Geschäftsstelle Eberswalde

03338/769455

03334/3879173

Sozialpädagogische Familienhilfe

In § 27 SGB VIII ist die Hilfe zur Erziehung geregelt. Demnach haben Personenberechtigte Anspruch auf Hilfe bei der Erziehung eines Kindes bzw. Jugendlichen, wenn nicht sichergestellt ist, dass dem Kind oder Jugendlichen eine entsprechende Erziehung zuteil wird und die Hilfe für eine gesunde Entwicklung notwendig und geeignet ist.


Eine Form dieser Hilfe zur Erziehung ist die sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII. Ihre Aufgabe ist es, Familien durch intensive Betreuung und Begleitung zu unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Die Hilfeform findet in einem aufsuchenden Setting im Lebensumfeld der Familien statt. Die Sozialpädagogische Familienhilfe wird insbesondere bei Problemen in der Erziehung, der Alltagsbewältigung oder bei schweren Konflikten und Krisen in Anspruch genommen.


Die sozialpädagogische Familienhilfe ist im Regelfall auf längere Dauer angelegt. Darüber hinaus ist eine Mitarbeit der Familie erforderlich.